MieterstromGesetz – Förderbetrag vom BMWi falsch berechnet?

MieterstromGesetz – Förderbetrag vom BMWi falsch berechnet?

Kann das BMWi die Fördersätze seiner eigenen Gesetzesentwürfe nicht berechnen?

Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der am 26.4.2017 vom Kabinett verabschiedet wurde enthält auf Seite 21 eine Tabelle mit den Vergütungssätzen „für 2017“. Abgesehen davon, dass es in 2017 sich monatlich ändernde Vergütungssätze gibt und daher eine exakte Monatsangabe erforderlich wäre, sind die in der Tabelle dargestellten Werte sämtlich – nach unserer Ansicht – falsch:

Erstens wurden hier die falschen Ausgangswerte verwendet. Die korrekten Einspeisevergütungen sind im EEG 2017 aus §48 (2) und §53 zu ermitteln:

  • 12,70 – 0,40 = 12,30
  • 12,36 – 0,40 = 11,96
  • 11,09 – 0,40 = 10,69

Für den Mieterstromzuschlag sind die 0,4 Ct/kWh nach §53 NICHT abzuziehen, somit ergeben sich folgende Werte:

  • 12,70 – 8,50 = 4,20
  • 12,36 – 8,50 = 3,86
  • 11,09 – 8,50 = 2,59

Oder sehe ich da was falsch? Vom Ministerium haben wir auf Anfrage bisher keine Rückmeldung erhalten. Kann sonst jemand dem Verein Sonnenkraft Freising bei dieser wichtigen Frage weiterhelfen? Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen.

Trotz der offenbar etwas höheren Vergütung, als in allen Pressemitteilungen und Veröffentlichungen bislang drin steht bleiben wir bei unserer Einschätzung, dass dieses Gesetz für Mieter keine nennenswerte Förderwirkung beinhaltet: https://sonnenkraft-freising.de/blog/mieterstromgesetz-wirkungsloses-wahlkampfgetoese-mit-eingebautem-selbstzerstoerungsmechanismus/

1 Comment on “MieterstromGesetz – Förderbetrag vom BMWi falsch berechnet?

  1. Neuigkeiten zum Thema in den Solarthemen Plus vom 5. Mai:

    Nach Solarthemen-Recherchen, soll der Fehler im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden und nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums sollen dann die geringeren Werte gelten.“

    Quelle: http://www.solarthemen.de/index.php/2017/05/05/solarthemenplus-vom-5-mai-2017/

    Somit wird die Förderung nochmal um 10% niedriger, der (ohnehin geringe) Anreiz noch weniger. Also doch: das MieterstromGesetz ist reines Wahlkampfgetöse ohne echten Förderwillen!

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