EEG-Novelle 2021 – Kabinettsbeschluss unzureichend.

Photovoltaik – wie geht’s weiter?  

Viele Bürgerinnen und Bürger würden gerne beim Klimaschutz voran gehen – das Paris-Ziel erfordert eine weitgehend CO2-neutrale Stromversorgung deutlich vor 2050. Dafür wird auch viel Sonnenenergie benötigt – doch die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht: die EEG-Novelle ist längst überfällig! Der Solarzubau muss dringend wieder beschleunigt werden, beim Mieterstrom passiert seit Jahren viel zu wenig, und den sog. „Ü20-Anlagen“, die vor mehr als 20 Jahren von den Solar-Pionieren gebaut wurden – und die zumeist noch gute Erträge liefern! – droht die politisch verursachte Zwangsabschaltung zum 31. Dezember diesen Jahres. Die am 23. September vom Kabinett beschlossene EEG-Novelle 2021 ist ernüchternd: der Zubau soll mit dem „atmenden Deckel“ und begrenzten Ausschreibungsvolumina weiterhin auf zu niedrigem Niveau festgeschrieben werden (noch unter der Zubauleistung von 2009 – 2011!), Komplexität und Bürokratie nehmen weiterhin zu, Bürgerengagement und Eigenversorgung werden weiter eingeschränkt, und für Ü20 Anlagen gibt es immer noch keine wirtschaftliche Perspektive.  

Auch die Solarregion Freisinger Land, eine der sonnenreichsten Landkreise Deutschlands, ist auf seinem Weg zur Klimaneutralität stark von der Bundesgesetzgebung abhängig. Daher mahnt der Verein Sonnenkraft Freising wesentliche Verbesserungen für die EEG-Novelle 2021 an! Konkrete Forderungen hat der Solarverband Bayern, dem auch Sonnenkraft Freising angehört, formuliert: https://solarverband-bayern.de/solarverband-bayern-e-v-stellungnahme-zum-entwurf-des-eeg-2021/

Was ist alten und zukünftigen PV-Betreibern zu raten?

Private Gebäudeeigentümer sollten sich von den Diskussionen um die EEG-Novelle nicht beirren lassen: PV-Anlagen produzieren sehr preisgünstigen Strom für den Eigenverbrauch. Je früher man seine Anlage errichtet, desto früher spart man Stromkosten – und CO2! Und privaten Eigenverbrauchern steht die EU bei, die eine Diskriminierung des Eigenverbrauchs verbietet. Dies muss die Bundesregierung bis 2021 in nationales Recht umsetzen – der bislang bekannte Entwurf der EEG-Novelle 2021 berücksichtigt dies nicht im vorgegebenen Umfang. Den Bürgerinnen und Bürgern als Betreiber von Ü20-Anlagen kann man raten „Ruhe bewahren – sich auf dem Laufenden halten“.

Für Ü20-Anlagenbetreiber gibt es zahlreiche Beratungsangebote und Vorträge, z. B. von der DGS (www.pvlotse.de) oder dem Bauzentrum München (www.muenchen.de/bauzentrum): für Ü20-Anlagen startet dort eine Vortragsserie, die aufzeigt, welche Möglichkeiten es gibt, um die ehrwürdigen, aber meist gut funktionierenden Anlagen für die nächsten 10-20 Jahre fit zu halten.

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