Pressemitteilung: Nachbesserungen im Energiesammelgesetz: MIETERSTROM RETTEN?! – So nicht!
Koalition einigt sich auf Nachbesserungen im Energiesammelgesetz – Mieterstrom wird trotzdem plattgemacht
Mieterstromzuschlag für PV-Tarifstufe ab 40 kWp geht im 2. Halbjahr 2019 auf Null
Mit dem Referentenentwurf zum Energiesammelgesetz von Ende Oktober hat die Koalition drastische Einschnitte für die Einspeisevergütungen von Photovoltaikanlagen zum 1.1.2019 angekündigt, die Bürgerenergieanlagen hart treffen. Als Kollateralschaden wurde die erst vor gut einem Jahr auf Initiative der SPD eingeführte Mieterstromförderung drastisch reduziert: die Mieterstromzuschläge für den Anlagenteil ab 40 Kilowatt (kWp) sollten innerhalb von nur 2 Monaten wegfallen – und das, obwohl die Mieterstromförderung ohnehin zu gering war, um das angestrebte Marktpotential von bis zu 500 Megawatt (MWp) neuer Mieterstromanlagen zu realisieren. Es wurden jährlich nur ca. 5 MWp an PV-Anlagen errichtet, die Mieterstromzuschlag erhalten – nur etwas mehr als 1% des angestrebten Volumens. Von „Überförderung“ kann ganz offensichtlich keine Rede sein. Für neue Mieterstromanlagen sind aufgrund der Komplexität Projektlaufzeiten von ein bis zwei Jahren üblich. Die mit nur 2 Monaten extrem kurze Frist zwischen Vorlage des Gesetzentwurfs und dem geplanten Wirksamwerden zeigt, dass Bundesregierung und Wirtschaftsministerium sich nicht um den im Grundgesetz verankerten „Vertrauensschutz“ scheren: Projekte, Projektierer und kleine und mittelständische Solarfachbetriebe werden einfach platt gemacht.
Nach starken Protesten der Bürgerenergie und der Solarbranche hat auch der Bundesrat sehr deutlich Änderungen gefordert. Die Koalition hat sich nun offenbar auf Nachbesserungen im Energiesammelgesetz geeinigt, die allerdings :
- die PV-Vergütung soll von 10,36 Ct/kWh auf „nur“ ca. 8,9 Ct/kWh reduziert werden (statt 8,33 Ct/kWh im Referentenentwurf)
- die Kürzung soll „leicht nach hinten verschoben“ werden und jetzt in drei gleichen Stufen zum 1. Feb. / 1. März und 1. April 2019 kommen (statt zum 1. Januar 2019 im Referentenentwurf). Dumm nur, dass im in den drei ersten Monaten in Deutschland normalerweise Winter ist und auf den Dachflächen kaum PV-Anlagen gebaut werden können. Die „Verschiebung“ soll wohl eine Beruhigungspille sein, hat aber für die meisten realen Projekte wohl kaum eine Bedeutung.
- die Absenkung für solaren Mieterstrom soll durch eine Änderung des Abschlags für die Leistungsklasse > 40 kWp von 8,5 Ct/kWh auf 8,0 Ct/kWh abgemildert werden. Dies bedeutet, dass der Mieterstromzuschlag für diese Leistungsklasse nicht bereits ab Januar 2019, sondern nach drei schnellen Schritten im Feb. / März / April und der Degression durch den „atmenden Deckel“ voraussichtlich erst zum Oktober 2019 wegfällt.
Der Mieterstromzuschlag soll vorwiegend die Mehrkosten bei Mieterstromprojekten für das aufwändigere Messkonzept (z. B. Wandlermessung für „Summenzähler“) und den hohen, gesetzlich geforderten administrativen Aufwand kompensieren. Diese Kosten werden aber laufend eher teurer und nicht billiger – es gibt also gar keinen Grund, dass der Mieterstromzuschlag reduziert wird – außer der Gesetzgeber würde das Mieterstromgesetz radikal von administrativen Hürden befreien.
Es bleibt also die Erkenntnis, dass das Mieterstromgesetz auch durch das Energiesammelgesetz in der leicht entschärften Version vom 28.11.2018 faktisch beendet wird, der Mieterstromzuschlag geht mit den Nachbesserungen nur wenige Monate später auf Null. Die SPD hatte sich das Mieterstromgesetz auf die Fahnen geschrieben und konnte es gegen die Hardliner der Energiewendebremser in der CDU offenbar nicht verteidigen. Und dies, obwohl der Koalitionsvertrag für Mieterstrom Verbesserungen angekündigt hatte und keine Verschlechterungen! Mit dem Energiesammelgesetz werden die Koalitionsparteien – trotz eines unzureichenden Volumens an Sonderausschreibungen für PV- und Wind-Großprojekte – von informierten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin als Bremser der dezentralen Energiewende in Bürgerhand wahrgenommen. Auch dieser Aspekt schlägt sich in Wahlergebnissen nieder.
Um das Klima zu schützen und die Vereinbarungen des völkerrechtlich verbindliche Paris-Abkommens einzuhalten muss jährlich eine PV-Leistung von rund 15 GWp nebst adäquaten Mengen Windenergie und sonstiger erneuerbarer Energien zugebaut werden. Dafür müssen die Zubauziele entsprechend angepasst, der PV-Deckel beseitigt, überbordende Regelungswut in den Gesetzen abgebaut und der Eigenverbrauch erneuerbarer Energien von der „Sonnensteuer“ (sog. EEG-Umlage auf Eigenverbrauch) befreit werden. Gemessen an diesen Notwendigkeiten ist auch das verbesserte Energiesammelgesetz insgesamt „ungenügend“.
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Sonnenkraft Freising e.V
Der Verein Sonnenkraft Freising e. V. engagiert sich seit 1989 für die Energiewende. Themen waren von Anfang an die Elektromobilität – bereits in den 90er Jahren haben die Mitglieder zahlreiche Solarmobil-Rundfahrten in Bayern organisiert. Der Verein führte Selbstbaukurse für Solarthermie und Photovoltaik durch und gründete mit dem Bund der Energieverbraucher die „Erste Deutsche Solarschule“, die zahlreiche Solarteure ausbildete und den ersten „Lehrplan“ für Solarthermie und Photovoltaik erarbeitete. In Zusammenarbeit mit dem Solarenergieförderverein Aachen (SFV) konnte der Verein im Jahr 1993 die erste Photovoltaikanlage Deutschlands mit „kostendeckender Vergütung (kV)“ – dem Vorläufermodell für das EEG – realisieren. Der Verein erhielt für sein Engagement um die Solarförderung die „Bayerische Verdienstmedaille“. Der Verein initiierte zahlreiche Bürgersolaranlagen, förderte Autofahren mit Pflanzenöl, ist Initiator und Mitgründer der „Solarregion Freisinger Land“. Zahlreiche Aktive sind als Experten für Erneuerbare Energien überregional z. B. durch Vorträge bekannt. Der Verein hat maßgeblich zur Gründung der erfolgreichen Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land beigetragen.
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