Mieterstromzuschlag August 2017
Das Mieterstromgesetz wurde am 24.7.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission voraussichtlich (dann rückwirkend) zum 25.7.2017 in Kraft. Mit dem Prüfungsergebnis durch die EU-Kommission ist im September / Oktober 2017 zu rechnen.
Derweil ist der Mieterstromzuschlag aufgrund der Degression des „anrechenbaren Werts“ in den Monaten Mai bis Juli 2017 um je -0,25% pro Monat als Berechnungsgrundlage schon um insgesamt rund 3% gesunken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung und den Mieterstromzuschlag für eine Anlage mit einer Leistung von 100 kWp (max. Größe):
Die überproportional hohe Degression des Mieterstromzuschlags hatten wir bereits im Gesetzgebungsverfahren erkannt und kritisiert:
Vergütungsanspruch für Solarstrom im Mai 2017: Mieterstromzuschlag sinkt bereits
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