EEG-Vergütung sinkt – Sonderabsenkung bei > 40 kWp – Mieterstromzuschlag weg – PV-Deckel ab 2020

EEG-Vergütung sinkt – Sonderabsenkung bei > 40 kWp – Mieterstromzuschlag weg – PV-Deckel ab 2020

Im Sept. 2018 war der PV-Zubau mit 198 MWp um 69% höher als im Vorjahr. Die Steigerung klingt zunächst beachtlich, allerdings ist der Absolutwert weiterhin weit unter dem für Klimaschutz notwendigen Maß.

Da der – viel zu niedrige – Zielwert der Bundesregierung von 2,5 GWp pro Jahr nunmehr wieder erreicht wird, schlägt die Vergütungsdegression wieder zu: die Vergütung sinkt zunächst weiterhin um 1% pro Monat, ab August 2019 dann möglicherweise sogar um 1,4%. Falls der Zubau nicht wieder zusammenbricht:

Ab Januar soll die Einspeisevergütung der Tarifstufe > 40 kWp um 20% auf den Wert von Freilandanlagen gesenkt werden (siehe Bericht in PV-Magazine). Die feste Einspeisevergütung beträgt dann für die Tarifstufe > 40 kWp noch 7,93 Ct/kWh.

Dies trifft das Anlagensegment, in dem zuletzt ein recht guter Zubau erfolgte, sehr stark.

In der Konsequenz wird – sofern der Gesetzgeber hier nicht nachsteuert – der Mieterstromzuschlag, der durch Abzug von 8,5 Ct/kWh vom „anzulegenden Wert“ (= 7,93 Ct/kWh) in der Tarifstufe > 40 kWp NULL sein. Dadurch halbiert sich der Mieterstromzuschlag für viele größere Anlagen bereits ab Januar 2019. Gerade bei Mieterstromprojekten ist die Planungs- und Vorlaufzeit in der Regel bei 1 – 2 Jahren oder mehr, so dass viele Projekte jetzt vollkommen unerwartet getroffen werden. Die Bundesregierung erweist sich einmal mehr als vollkommen unzuverlässig und unvorhersehbar bei der Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Einzige Konstante seit fast 10 Jahren: es wird alles dafür getan, um den Ausbau erneuerbarer Energien so schwierig und kompliziert wie möglich zu machen, um diesen so gut wie möglich zu bremsen…

Der Mieterstromzuschlag liegt dann je nach Anlagengröße (Mischpreis) bei:

Achtung: zu beachten ist, dass sich der Mieterstrom aus dem anzulegenden Wert ableitet, der nach EEG §24 (Anlagenzusammenfassung) alle PV-Anlagen innerhalb eines Jahres einbezieht. Wenn mehrere Wohngebäude auf einem Flurstück stehen, kann der anzulegende Wert also bis zu 750 kWp betragen. Bei einem mir bekannten Objekt mit einer Gesamtleistung von ca. 320 kWp auf dem Flurstück (12 Wohngebäude in 4 Wohnblocks in einer Siedlung aus den 1930er Jahren) hat das dramatische Auswirkungen: pro Jahr sind für die PV-Mieterstromanlagen auf allen 12 Wohngebäuden insgesamt statt 3.317 € bei Inbetriebnahme im Dez. 2018 nur noch 654 € zu erwarten – eine Förderkürzung um über 80%, die innerhalb von 2 Monaten zuschlägt! Brutalst möglich!

Und das, obwohl beim Mieterstrom ohnehin nur 1% der möglichen Projekte umgesetzt werden, weil das Mieterstromgesetz alles viel komplizierter macht und die Förderung für eine ordentliche Anreizwirkung viel zu niedrig ist. Vielleicht versucht hier die SPD noch Verbesserungen zu erreichen – mal sehen…

Nachfolgend eine Übersicht über den jährlichen Gesamt-Mieterstromzuschlag je nach Gesamtanlagenleistung auf dem Flurstück (Anlagenzusammenfassung nach EEG §24 zur Ermittlung des anzulegenden Werts):

Ich vermute ohnehin, dass die Regierungsparteien es darauf anlegen, dass der PV-Deckel bei 52 GWp die Einspeisevergütung für Kleinanlagen beendet. Dann gibt es weit überwiegend nur noch PV-Zubau aus Ausschreibungen – und die Bahn ist wieder frei für die großen Strom-Monopolisten. Ich vermute, dass das das eigentliche Ziel der amtierenden Energiepolitik ist. Anders ist die gegen die Bürgerinnen und Bürger gerichtete Energiepolitik nicht zu erklären.

Anhang: Tariftabelle mit Hochrechnung unter der Annahme eines Zubauwachstums von konstant 50% p. a.

SDR_PV-Zubau-D_181101aho_Tarif

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .