Aktuelles
Liebe Sonnenkraft-Freundinnen und Freunde,
Sonnenkraft Freising engagiert sich bei dem von DGS Franken und der Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Siebert initiierten
Solidarfonds Eigenversorgung als Trägerverein. Der Solidarfonds will die gemeinsamen Interessen der Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen, die ihren Strom (teilweise) selber verbrauchen, stärken und wahrnehmen. Es geht hier um Themen wie EEG-Umlage auf Eigenverbrauch, Abrechnung, Informationspflichten nach EEG und EnWG etc. Der Solidarfonds erstellt hierzu Rechtsgutachten und Informationen, führt Musterprozesse zugunsten der dezentralen Erzeugung, des Vor-Ort-Verbrauchs und der Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien und hocheffizienten KWK. Auf der Seite
www.info-eeg.de sind bereits einige Informationen zusammengetragen und als brandaktuelle Info wurde ein
Infoblatt zum Umgang mit den Meldepflichten erstellt. Dieses Infoblatt wurde der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, Unterstützer des Solidarfonds bekommen Informationen z. B. per Newsletter tiefergehend und frühzeitig und können insbesondere eigene Wünsche hinsichtlich zu bearbeitender Themen einbringen. Je mehr Unterstützer sich zusammenfinden, desto schneller und umfassender kann der Solidarfonds Eigenversorgung wirken. Drum meine Bitte: wenn Sie selber auch Strom zum Eigenverbrauch produzieren, dann unterstützen Sie bitte den Solidarfonds ab einem Betrag von 25,- Euro - wir freuen uns auch über höhere Beiträge, aber auch jeder kleine Eurobetrag hilft weiter, wenn sich viele beteiligen. Es hilft also auch, wenn Sie diese Info an andere Eigenstromer weitergeben und fleissig die Werbetrommel für den Solidarfonds rühren! Bei Sonnenkraft Freising haben Sie ganz einfach und komfortabel die Möglichkeit der Beteiligung über den
Webshop. Dort können Sie den von Ihnen gewünschten Betrag bequem per Überweisung oder Paypal bezahlen und erhalten automatisch eine Rechnung, die Sie ggf. beim Finanzamt als PV-Betreiber im Rahmen Ihres "Solarstromerzeugungs-Gewerbes" geltend machen können (außer bei "PV ohne Finanzamt" - aber auch da können Sie den Betrag als Spende an den gemeinnützigen Verein Sonnenkraft Freising steuerlich geltend machen!
Wichtiger Hinweis: mit dem neuen EEG 2017 gibt es neue Meldepflichten für Selbstversorger - FRIST 31. Mai!!!
Eigenversorger, die weitere Letztverbraucher vor Ort versorgen (z. B. in der Einliegerwohnung, oder im gewerblich genutzten Büro), müssen dem Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31.05. die EEG-Umlagedaten des Vorjahres melden. Neu ist, dass sie auch bezüglich des umlagefreien Stroms Meldepflichten unterliegen. Auch Betreiber von Bestandsanlagen und Kleinanlagen über 7 kW (PV) bzw. 1 kW (andere EEG-Anlagen) müssen diese „Basisinformationen“ übermitteln – ungefragt.
Wer die Frist versäumt, muss mit Aufschlägen auf die EEG-Umlage rechnen!
Für die Einhaltung der Frist sind nur noch 2 Tage Zeit. Aber lieber spät als nie informiert! Wenn der Solidarfonds zukünftig mehr Mittel zur Verfügung hat, können wir schneller und professioneller arbeiten. Als Unterstützer erhalten Sie Informationen bevorzugt. Über viele Mitstreiter sind wir dankbar!
Mit sonnigen Grüßen
Andreas Horn
(Vorstand)
Mieterstromgesetz
Auf der Homepage des Vereins Sonnenkraft Freising sind einige Artikel zum geplanten Mieterstromgesetz zu finden. Nach dem bisherigen Entwurf ist festzustellen, dass die Förderhöhe keine großen Anreize bietet und die Förderung zudem eine mehr als dreimal so hohe Degression aufweist, wie die Einspeisevergütung. Das Gesetz formuliert zudem Pflichten, die aufwändig und somit teuer sind. So manchen Fomulierung ist Gesetz wirft mehr Fragen auf, als geklärt werden. Dies wird vielleicht die Gerichte gut auslasten, aber nicht zu einer nennenswerten Anzahl an Projekten führen. Aber noch ist es ja nicht zu spät, der Bundestag kann - so er denn will - noch Verbesserungen einbringen, und das Gesetz "retten".
Die erste Lesung des Gesetzes hat am 18.05.2017 stattgefunden. Die knapp halbstündige Debatte ist hier nachzuhören:
Erkenntnisse aus der Bundestagsdebatte: Offenbar gibt es in allen Fraktionen noch den Willen, das MieterstromGesetz zu verbessern! Angesprochen wurden hierbei insbesondere die Frage nach dem Anwendungsbereich ("im" Gebäude, oder ggf. kleine Quartierslösungen), steuerrechtliche Fragen für Wohnungsbaugenossenschaften (Gewerbesteuerinfektionsgefahr), verteidigt wurde der Deckel und unterstützt auch die 90% Höchstpreisbegrenzung.
Offenbar besteht also zumindest an einigen Punkten die Bereitschaft aller Parteien, das Gesetz zu verbessern.
Lasst uns also versuchen, das MieterstromGesetz zu retten!
Ladepunkte in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern
Allgemein ist in der Presse zu lesen, dass die Errichtung von Ladepunkten für Elektromobilität in erheblichem Maß einen (teuren!) Ausbau der Stromnetze erfordert. Das ist nicht richtig! Ein Ausbau der Stromnetze (und Speicher!) ist nur dann in großem Maß erforderlich, wenn die Ladepunkte nicht über ein geeignetes dynamisches Lastmanagement verfügen. Im Gegenteil könnte es bei geschickter Planung sogar sein, dass die Netzentgelte billiger werden, weil mit Lastmanagement über die vorhandenen Netze die doppelte Menge an Strom transportiert werden kann, ohne dass die Lastspitzen zunehmen.
Für ein großes Mehrfamilienhaus mit über 70 Wohneinheiten haben wir gezeigt, dass alle 70 Stellplätze mit Elektroladepunkten ausgerüstet werden können und alle Haushalte ihren durchschnittlichen Mobilitätsbedarf durch Laden zu Hause decken können, OHNE den Hausanschluss zu verstärken. Erste Projekte nach diesem Prinzip sind derzeit in der konkreten Planungsphase.
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Zu guter Letzt