MieterstromGesetz – stoppt sich selbst!
Aufgrund der Formulierung in §23b Abs. (1) geht die Mieterstromförderung überproportional schnell gegen NULL. Falls das (völlig unzureichende) Zubauziel der Bundesregierung wieder erreicht werden sollte und der Zubau die 2.500 MWp pro Jahr erreicht läuft lt. Gesetzesentwurf die Mieterstromförderung automatisch ca. Ende 2019 aus!