Stromsteuerbefreiung für Solarwechselrichter beantragen

Viele PV-Anlagenbesitzer werden vom Grundversorger für den PV-Stromanschluss zur Kasse gebeten, obwohl sie selbst bei Dunkelheit keinen oder nur sehr geringe Stromverbräuche haben. Schließlich verbrauchen Photovoltaikanlagen allenfalls minimale Mengen Elektrizität, sobald Wechselrichter und Anlagenüberwachung in Standby geschaltet werden. Erst wenn die Anlage Energie produziert, benötigen diese Anlagenteile Strom, der aber nicht aus dem Netz bezogen, sondern gleichzeitig selbst erzeugt wird.

Trotz (nahezu) Nullverbrauch soll aber angeblich Grundgebühr in der Grundversorgung anfallen, denn der Zähler als solches kostet Geld. Auch wenn sowohl die Clearingstelle als auch die Schlichtungsstelle Energie dem bereits widersprochen haben scheuen viele Anlagenbetreiber trotzdem die hohen Kosten eines Konflikts mit dem Grundversorger und bezahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Über die Laufzeit einer Anlage kommen so einige hundert oder sogar tausend Euro zusammen. Selbst wenn nur eine Kilowattstunde im Jahr bezogen wird, verlangen manche Energieversorger hier rund 100 Euro Grundgebühr – die teuerste Kilowattstunde, die man sich vorstellen kann!

PV-Anlagenbetreiber wehren sich

PV-Anlagenbetreiber dürfen es nicht hinnehmen, dass sie vom Netzbetreiber (und vom Staat) quasi „gemobbt“ und benachteiligt werden. Sie müssen sich wehren!
Darum: WERDEN auch SIE AKTIV!

Wie? Nutzen Sie beide der folgenden Möglichkeiten:

Unterstützen Sie den Solidarfonds Nullverbrauch,

den die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gemeinsam mit dem Deutscher Solarbetreiber-Club (DSC) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit der  Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP ins Leben gerufen hat. Der Solidarfonds bündelt die Interessen und Beiträge der Betroffenen.
Den Einzahlern sollen gegen einen einmaligen Beitrag von jeweils rund 90 € umfangreiche Informationen und Muster zum Umgang mit den Forderungen und Mahnungen, etwaigen Sperrungsandrohungen, Mahnbescheiden und Klagen sowie eine Hotline angeboten werden. In einem ausgewählten Fall soll die Vertretung in einem Musterverfahren übernommen werden.

Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung finden Sie hier: www.nullverbrauch.de

Fordern Sie die Stromsteuer für den Wechselrichter-Eigenverbrauch zurück!

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat im Oktober 2015 in letzter Instanz entschieden, dass Strom für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen von der Stromsteuer befreit ist! Die Richter stellten klar, dass Wechselrichter für Photovoltaik-Anlagen notwendige Neben- und Hilfsanlagen sind, wie es weiter hieß. Erst wenn der erzeugte Strom in Wechselstrom umgewandelt werde, könne er ins allgemeine Versorgungsnetz eingespeist werden und sei marktfähig. Daher sei der Strom, der zur Kühlung oder Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzt werde, von der Stromsteuer befreit, so das Urteil des BFH. Die Betreiber von Photovoltaik-Kraftwerken könnten Steuerrückzahlungen erhalten und müssten künftig auch keine Stromsteuer mehr auf den Bezugsstrom abführen.

Selbst wenn es hier nicht um große Beträge geht, so erzeugt es doch erheblichen Aufwand bei den Netzbetreibern und Finanzämtern und erhöht so den Druck, dass die unsinnige und unfaire Praxis der Abrechnung minimaler Eigenverbräuche unterlassen wird.

Fordern Sie daher vom Lieferanten des Bezugsstroms mit Verweis auf das BFH-Urteil, den Strombezug korrekt von der Stromsteuer zu befreien! Andernfalls dürfte die Rechnung vom Stromlieferanten nicht korrekt sein.

Weitere Infos hierzu:

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