SFV: EEG-Novelle verfassungswidrig?

Da der Rundmailbeitrag des SFV derzeit (13.5.14) offenbar nicht beim SFV abrufbar ist, sei dieser hier aufgeführt:


[sfv-rundmail] 9.5.14

1. EEG-Novelle teilweise verfassungs- und europarechtswidrig – SFV stellt Rechtsgutachten von Prof. Ekardt in seinen Grundzügen vor

2. Vorgeschichte zum aktuellen Rechtsgutachten


 

1. EEG-Novelle teilweise verfassungs- und europarechtswidrig

 Anlässlich der ersten Lesung der EEG 2014 Novelle stellt der SFV ein darauf bezogenes Rechtsgutachten von Prof. Ekardt in seinen Grundzügen vor.

Ekardt greift vorab einige Punkte des Gutachtens heraus und erklärt:

„Die EEG-Novelle in der vorliegenden Fassung verletzt in Teilen den rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutz und das Eigentumsgrundrecht der Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen sind zu knapp bemessen. Ferner wird ohne hinreichenden Grund der Eigenstromverbrauch von fossilen Kraftwerken – klimapolitisch massiv kontraproduktiv – viel stärker als bei Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziell begünstigt.

Unzulässig ist es auch, die Biomasseanlagen-Förderung für bereits vorhandene – und nicht nur für neue – Anlagen auf die einmal erreichte jährliche Höchstleistung zu begrenzen. Die Investitionen von Anlagenbetreibern, die erst kürzlich viel Geld in Erweiterungsmaßnahmen investiert haben und bis jetzt daher eine entsprechende Stromleistung gar nicht erreichen konnten, werden damit rückwirkend entwertet.“

Ekardt sieht auch europarechtliche Probleme: „Die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission, an denen sich der EEG-Entwurf besonders bei den Ausnahmeregelungen für die Industrie orientiert, sind mit dem EU-Primärrecht teilweise unvereinbar. Die EU-Kommission hat mit diesen Leitlinien ihren Gestaltungsspielraum überschritten; deshalb bleibt die weitgehende Freistellung der Industrie von der EEG-Umlage jedenfalls in Teilen eine europarechtswidrige Beihilfe.“

Zudem verstoße die EEG-Novelle sowie das Gesamtkonzept der bisherigen deutschen Klimapolitik gegen das Grundrecht auf Leben und Gesundheit insbesondere junger Menschen, da der Klimawandel nicht wirksam bekämpft werde. Dazu Ekardt: „Der Gesetzgeber hat zwar erhebliche Gestaltungsspielräume, dass er aber den Klimaschutz – angesichts seiner verheerenden Folgen – in Zukunft weniger konsequent angehen will, sprengt seinen zulässigen Spielraum und verletzt die Grundrechte.“

Das vollständige Gutachten mit einer Kurzfassung wird am 21.05.14 veröffentlicht werden unter http://www.sfv.de/artikel/eeg_2014-novelle_in_teilen_europarechts_und_verfassungswidrig_.htm

 

2. Vorgeschichte zum aktuellen Rechtsgutachten

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland SFV ist seit 2005 (1. GroßeKoalition) tief besorgt über die grob fahrlässige Vernachlässigung des Klimaschutzes durch den Gesetzgeber. Die kurzfristigen Gewinninteressen der etablierten Stromwirtschaft und der Industrie wurden und werden seit damals mit jeder Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes immer unverholener höher eingeschätzt als das Grundrecht der Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

In einem auch heute noch lesenswerten ausführlichen älteren Gutachten für den SFV vom August 2010

  Menschenrechte und Klimapolitik

    Zur Vereinbarkeit des bisherigen nationalen, europäischen und

    internationalen Klimaschutzrechts mit den Schutzgrundrechten

http://www.sfv.de/pdf/Gutachten__Prof_Ekardt_Endfassungpdf.pdf

hat Prof. Felix Ekardt die Vernachlässigung des Klimaschutzes, aber auch die Problematik einer Verfassungsbeschwerde gegen diese staatlichen Unterlassung beschrieben.

Inzwischen sind vier Jahre vergangen und Deutschland wird wieder von einer großen Koalition regiert. Nach einer von der Stromwirtschaft initiierten und von vielen Medien augegriffenen Verleumdungs-Kampagne (z.B. die Zahnärzte würden sich mit Hilfe ihrer Solaranlagen goldene Nasen verdienen und die Hartz IV-Empfänger müssten das bezahlen) gegen die Erneuerbaren Energien und ihre Akteure fühlen sich die führenden Politiker sicher, dass sie die Erneuerbaren Energien ungestraft noch stärker zurückdrängen können als bisher. Inzwischen verletzen sie mit den neuen Bremsbestimmungen der EEG 2014 Novelle nicht nur ihre Pflicht zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels, sondern noch weitere Grundrechte, deren Verletzung leichter nachweisbar und die deshalb in einer Verfassungsbeschwerde leichter eingefordert werden können. Sie verletzen z.B. den Grundsatz der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Stromerzeuger und ihrer Nutzer.

So werden die Verbraucher von selbsterzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien mit der EEG-Umlage belastet, während die Verbraucher von selbsterzeugtem fossilen Strom von der EEG-Umlage nahezu freigestellt wurden.

Der Solarenergie-Förderverein hat deshalb ein neues Rechtsgutachten bei Felix Ekardt, Jura-Professor und Nachhaltigkeitsforscher an der Uni Rostock und der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig, in Auftrag gegeben, das zu folgendem Schluss kommt:

Die EEG-Reform 2014 ist in wichtigen Punkten verfassungs- und europarechtswidrig. Weiter siehe oben unter Beitrag 1.

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