Mieterstromstudie hat gravierende Mängel!

Die im Auftrag des BMWi von Prognos und BH&W erstellte Studie zum Thema Mieterstrom hat gravierende Mängel bzw. Fehler. Der Schlussbericht der Studie wurde am 17. Januar 2017 veröffentlicht und ist hier zu finden.

Hauptkritikpunkte an der Mieterstromstudie:

  • PV-Anlagengrößen sind unrealistisch hoch: aus der Praxis in München ergibt sich ein typischer Wert einer PV-Anlagenleistung von ca. 1 kWp pro Haushalt (HH.), in manchen Fällen erreicht man auch 2 kWp / HH, in sehr seltenen Fällen bis zu 3,5 kWp / HH. Dabei gilt: je größer das Gebäude, desto kleiner die Anlagengröße pro Haushalt. In der Regel sind die Wohnungen in großen Mehrfamilienhäusern in 3, 4 oder mehr Stockwerken gestapelt, die Dachfläche wird dadurch nicht größer 😉
    Aufgrund dieser unrealistisch hohen Werte ist das maximale PV-Potential um den Faktor 2 zu hoch angenommen.
    (Oder kennt jemand z. B. ein Gebäude mit 8 Haushalten und einem PV-Dachpotential von 40 kWp bei Verwendung realistischer Standardmodule??? – bitte gerne unter Kommentar als Beispiel melden!)
  • Grundsätzlicher Denkfehler bei der Berechnung der Förderkosten durch EEG-Vergütungen: Die Studie geht davon aus, dass „maximal (…) durch die Realisierung sämtlicher Mieterstrommodelle im bereinigten Maximalpotential knapp 14 TW zusätzlicher PV-Strom erzeugt werden“ könnten (siehe z. B. Seite 88). Dies unterschlägt, dass durch den „atmenden Deckel“ im EEG ein Mechanismus der Mengenbegrenzung vorhanden ist, der über einen Preis-Regelkreis dafür sorgt, dass die Gesamtzubaumenge an PV-Leistung auf 2.500 MWp pro Jahr begrenzt wird! Aufgrund dieses Mechanismus im EEG werden PV-Anlagen mit fester Einspeisevergütung oder Direktvermarktung oder ggf. Ausschreibungen reduziert und durch Mieterstromanlagen ersetzt! Mieterstromanlagen bringen keine zusätzliche Leistung im Mechanismus des „atmenden Deckels“. Insofern sind die Zahlenangaben in Tabelle 39 schlicht falsch: in der Realität ersetzen Mieterstromanlagen andere Anlagen, der Direktverbrauchsanteil reduziert die Vergütungszahlen. Statt eines zusätzlichen Förderbetrags von 1.245 Mio Euro müsste in der Tabelle 39 auf Seite 95 ein Entlastungsbetrag von ca. 311 Mio Euro stehen.
  • Die Studie schließt von vorne herein einen erheblichen Teil des Gebäudebestands als „unwirtschaftlich“ aus und nimmt somit das gewünschte Ergebnis als Annahme vorweg:
    • Gebäude mit 2 Wohnungen werden in der Studie mit 0% berücksichtigt, weil „Mieterstrom organisatorisch zu aufwendig, sehr hohe Fixkosten“ konstatiert wird. Hier wird ein (gewünschtes?) Ergebnis vorweggenommen, ohne mögliche Lösungsansätze zu prüfen! Dieser Gebäudetyp macht 49% des potentiellen Mieterstrom-Gebäudebestands aus und enthält 23% der potentiell mit Mieterstrom versorgbaren Wohnungen.
    • Gebäude mit 3 bis 6 Wohnungen werden nur mit einem Anteil von 10% berücksichtigt, weil „Sehr hoher organisatorischer Aufwand, hohe Fixkosten“ attestiert werden. Auch hier wird das Ergebnis vorweg genommen! Dieser Gebäudetyp macht 34% des potentiellen Mieterstrom-Gebäudebestands aus und enthält 32% der potentiell mit Mieterstrom versorgbaren Wohnungen.

Eine Bagatellgrenze für Anlagen bis 10 kWp mit EEG-Umlagebefreiung wie in der Verordnungsermächtigung vorgesehen würde hier zu einem ganz anderen Ergebnis führen: dann wären Mieterstromprojekte auch bei dem den kleinen Objekten möglich. Von der Studie werden a priori rund 80% der Gebäude mit mehr als einer Wohnung ausgeschlossen. Davon betroffen sind mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Gebäuden, die potentiell für Mieterstrom in Frage kommen.

Daneben gibt es noch kleinere Kritikpunkte, z. B. unrealistisch niedrige Investitions, Betriebs- und Wartungskosten (< 1% der Investitionskosten pro Jahr). Die Studie zeigt klar und deutlich auf, dass kleinere Mieterstromprojekte unwirtschaftlich sind und offensichtlich auch zukünftig nicht gefördert werden sollen. In Wohngebäuden mit 2 Haushalten werden laut Studie gar keine Mieterstromprojekte realisierbar, in Objekten mit 3-6 Haushalten nur in 10% der Gebäude. Ausserdem sagt die Studie klar aus, dass mit einer Erschließung des theoretischen Potentials nur sehr langsam zu rechnen ist, die Studie geht (trotz der Überschätzung der PV-Leistung pro Gebäude um mehr als den Faktor 2) von nur max. 500 MWp pro Jahr aus, so dass erst nach 30 Jahren das Potential ausgeschöpft werden könnte: Die Berechnungen verdeutlichen, dass unter Zugrundelegung einer praxisnahen Erschließung des Potenzials die jährlichen Zuwachsraten und Einnahmereduzierungen geringer sind. Wie bereits in Kapitel 5.1.2 dargestellt, können diese Werte aufgrund von Anlaufschwierigkeiten in den ersten Jahren deutlich unterschritten werden.“ (Seite 92). Gleichzeitig geht jedoch die Mieterstromförderung schon in ca. 4 Jahren gegen NULL (siehe z. B. https://sonnenkraft-freising.de/blog/verguetungsanspruch-fuer-solarstrom-im-mai-2017-mieterstromzuschlag-sinkt-bereits/).

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