Mieterstromgesetz verabschiedet – Teilerfolg für Sonnenkraft

Das Mieterstromgesetz wurde heute im Bundestag verabschiedet!

Der Wirtschaftsausschuss hatte am Vortag eine Beschlussempfehlung verabschiedet.

Sonnenkraft-Vorstand Andreas Horn hatte zuvor als Sachverständiger in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses teilgenommen und deutliche Verbesserungen des Entwurfs des Mieterstromgesetzes gefordert. Leider wurden diese Verbesserungsvorschläge von den Regierungsfraktionen nur zu einem kleinen Teil berücksichtigt, so dass das Mieterstrom-Potential – das im übrigen zu einer Kostensenkung bei der EEG-Förderung geführt hätte! – voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden kann.

Trotzdem: einige Erfolge konnte der Verein in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitstreitern erzielen und folgende Verbesserungen bewirken:

  • Zur Streichung des § 42a Absatz 4 Satz 2 EnWG (Sonnenkraft-Forderung)
    Der in der Kabinettfassung des Gesetzentwurfs enthaltene § 42a Absatz 4 Satz 2 EnWG sieht vor, dass im Fall der Lieferung von Mieterstrom nach § 21 Absatz 3 EEG 2017 in der Jahresendabrechnung eine Vergleichsberechnung enthalten sein muss. Diese Regelung wird aufgrund des mit ihr verbundenen erheblichen administrativen Aufwands aufgehoben.
  • Entfall der Smart-Metering-Pflicht für Drittversorgte, die im Kabinettsbeschluss vorgesehen war und zu exorbitanten Zählkosten geführt hätte.
  • (leichte) Aufweitung des Gebäudebegriffs, insbesondere Vermeidung der rechtlich problematischen Forderung, dass der Mieterstrom „im Gebäude“ verbraucht werden muss. Dies hatten auch zahlreiche andere Verbände gefordert.

Damit sind wohl die schlimmsten Bremsen aus dem Gesetz raus. Leider wurde Mieterstrom nicht mit Eigenverbrauch gleichgestellt, wie das die sog. „Verordnungsermächtigung“ vorgesehen hatte. Es ist zu befürchten, dass der Förderanreiz zu gering ist und die Degression zu schnell. Der Markt wird uns hier die richtige Antwort zeigen.

Jetzt können also Wetten abgeschlossen werden, wieviel Mieterstrom in den nächsten Jahren wirklich gebaut wird. Ich tippe mal auf max. 50 MWp in 2017 und max. 100 MWp in 2018. In 2019 wird der Mieterstromzuschlag ja aufgrund er überproportional hohen Degression nur noch halb so groß sei (siehe hier) – es ist also Eile für diejenigen angebracht, die Projekte mit Mieterstromzuschlag realisieren wollen.

Überhaupt nicht berücksichtigt wurden „kleine“ Mieterstromobjekte, also Wohngebäude mit 2 bis 6 Haushalten. Hier ist „Mieterstrom“ wohl in der Regel trotz „Mieterstromzuschlag“ unwirtschaftlich, weil der administrative Aufwand viel zu hoch ist. Im Verein Sonnenkraft haben wir aber eine Idee, wie auch in diesen kleinen Wohngebäuden Mieter von Solarstrom profitieren können! Mehr dazu demnächst hier…

 

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