Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag

Aufgrund der zuletzt gestiegenen PV-Zubauzahlen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab August 2018 – für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten – die Vergütungssätze für die PV-Einspeisung monatlich um 1% sinken. Da der Mieterstromzuschlag durch Abzug eines fixen Betrags von 8,5 Ct/kWh von der Einspeisevergütung berechnet wird, sinkt der Mieterstromzuschlag ab August 2018 überproportional mit ca. 4% pro Monat. Für neue Mieterstromprojekte voraussichtlich ab ca. Mitte 2020 wird es – nach dem derzeitigen Stand des EEG 2017 – somit keinen Mieterstromzuschlag mehr geben.

Aufgrund der Degression der Vergütungssätze wird es wieder wichtiger, dass Projekte zeitnah umgesetzt werden – vor allem bei Mieterstromprojekten mit Mieterstromzuschlag! Bei reinen Einspeiseanlagen ist es allerdings unter Umständen sinnvoller, beim Bau in den Monaten (Oktober), November und Dezember die Inbetriebnahme erst im Januar des Folgejahres zu melden, da das Inbetriebnahme-Kalenderjahr immer zusätzlich vergütet wird.

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